Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: April 2026

1. Zweck

Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen dieSquash Yvon Mau Association (nachfolgend „die Vereinigung“) jeder natürlichen Person (nachfolgend „das Mitglied“) Zugang zu ihren Dienstleistungen im Rahmen einer jährlichen Mitgliedschaft gewährt, sowie die Rechte und Pflichten der Parteien.

Die Mitgliedschaft im Verein setzt die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Das Mitglied bestätigt, diese vor Zahlung des Mitgliedsbeitrags gelesen zu haben.


2. Vertragsparteien

Der Verband Yvon Mau Squash Association, eingetragen nach dem Gesetz von 1901 – SIRET 418 090 155 00015 – Multisports Hall, Rue du Stade, 33190 Gironde-sur-Dropt
Das Mitglied Jeder Erwachsene (oder Minderjährige mit Zustimmung der Eltern), der der Vereinigung für die laufende Sportsaison beitreten möchte.

3. Mitgliedschaftsbedingungen

3.1 Zugang zu Dienstleistungen

Die Mitgliedschaft im Verein gewährt Zugang zu folgenden Sportanlagen:

  • Zugang zu den 3 Squashplätzen 7 Tage die Woche, von 8 bis 23 Uhr
  • Online-Buchung von Zeitfenstern
  • Vorzugspreise für Sportausrüstung von den Partnern des Verbandes
  • Für die Jugendpakete: Einführung in Squash samstags

3.2 Warnabzeichen

Kaution in Höhe von 15 € zu hinterlegen. Diese wird dem Mitglied bei Rückgabe des Ausweises in einwandfreiem Zustand zurückerstattet.

3.3 Dauer der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist 12 Monate . Sie beinhaltet die vom französischen Squashverband ausgestellte Sportlizenz.


4. Mitgliedsbeiträge

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise, die auf der Website des Vereins angezeigt werden. Sie sind in Euro angegeben und enthalten alle Steuern (Mehrwertsteuer fällt für gemeinnützige Vereine nicht an).

Formel Jahresgebühr Inklusive
Erwachsene 190 € Lizenz des französischen Squash-Verbandes
Jung (− 18 Jahre alt) 90 € Lizenz des französischen Squash-Verbandes
Student 120 € Lizenz des französischen Squash-Verbandes
Zugangsausweis-Einzahlung 15 € Rückerstattungsfähig bei Ende der Mitgliedschaft

Der Verband behält sich das Recht vor, seine Gebühren jederzeit zu ändern. Die neuen Gebühren gelten für Mitgliedschaften, die nach ihrer Online-Veröffentlichung erworben werden. Bestehende Mitgliedschaften sind davon nicht betroffen.


5. Zahlungsbedingungen

5.1 Akzeptierte Zahlungsmethoden

Die Mitgliedsbeiträge werden online per Kreditkarte (Visa, Mastercard) über die sichere, in die Website integrierte Zahlungsplattform bezahlt. Die Abbuchung erfolgt nach der Bestellbestätigung.

5.2 Transaktionssicherheit

Transaktionen werden durch das SSL/TLS-Protokoll gesichert und durch das 3D Securegemäß der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) geschützt. Der Verein speichert keine Bankdaten.

5.3 Zahlungsbestätigung

Innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang wird dem Mitglied eine Bestätigungs-E-Mail an die im Mitgliedschaftsformular angegebene Adresse gesendet. Diese E-Mail dient als Nachweis der Mitgliedschaft und der Zahlung der Mitgliedsbeiträge.


6. Widerrufsrecht

Gemäß Artikel L. 221-18 ff. des französischen Verbraucherschutzgesetzes hat das Mitglied ab dem Datum der Bestätigung seiner Mitgliedschaft eine Frist von 14 Kalendertagen, um sein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen auszuüben.

Um dieses Recht auszuüben, muss das Mitglied seine Entscheidung vor Ablauf der 14-tägigen Frist per E-Mail an contact@squash-yvon-mau.com oder per Einschreiben mit Rückschein an die eingetragene Geschäftsadresse des Verbandes mitteilen.

Ausnahme: Gemäß Artikel L. 221-28 des französischen Verbraucherschutzgesetzes kann das Widerrufsrecht nicht ausgeübt werden, wenn das Mitglied die Sportanlagen oder Dienstleistungen vor Ablauf der 14-tägigen Frist genutzt hat, da es durch die Nutzung der Dienstleistung ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat.

Im Falle eines gültigen Austritts erstattet der Verein die erhaltene Mitgliedsgebühr innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Antrags über die gleiche Zahlungsmethode, die für die Transaktion verwendet wurde.


7. Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinie

7.1 Nach Ablauf der Widerrufsfrist

Abgesehen von der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist ist der jährliche Mitgliedsbeitrag grundsätzlich weder erstattungsfähig noch übertragbar; der Zugang zu den Einrichtungen steht Ihnen zur Verfügung, sobald die Zahlung bestätigt ist.

7.3 Warnabzeichen

Die für den Zugangsausweis gezahlte Kaution in Höhe von 15 € wird dem Mitglied bei Rückgabe des Ausweises in einwandfreiem Zustand am Ende der Mitgliedschaft vollständig zurückerstattet.


8. Pflichten der Mitglieder

Mit dem Beitritt zum Verband erklärt sich das Mitglied mit Folgendem einverstanden:

  • Beachten Sie die internen Bestimmungen des Vereins und der Sportanlagen
  • Nutzen Sie die Geräte und Einrichtungen mit Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
  • Melden Sie alle Vorfälle oder Schäden, die Sie in den Einrichtungen beobachten
  • Bitte geben Sie bei der Registrierung korrekte Informationen an und benachrichtigen Sie uns über jegliche Änderungen
  • Sie müssen im Besitz einer gültigen Sportlizenz sein (im Mitgliedsbeitrag enthalten)
  • Für Minderjährige: Vorlage einer unterschriebenen Einverständniserklärung der Eltern

9. Kündigung

Der Verein behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft eines Mitglieds ohne Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge zu beenden, wenn dieses schwerwiegend gegen die in der Satzung festgelegten Pflichten verstößt. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, gefährliches Verhalten, vorsätzliche Beschädigung der Einrichtungen oder Respektlosigkeit gegenüber anderen Mitgliedern. Die Beendigung der Mitgliedschaft wird dem betroffenen Mitglied nach Beschluss des Vereinsvorstands schriftlich mitgeteilt.


10. Verantwortung

Der Verband setzt sich für gut instand gehaltene Sportanlagen ein, die den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Zu diesem Zweck schließt er die notwendigen Versicherungen für Sportveranstaltungen ab.

Squash ist eine körperliche Aktivität mit gewissen Risiken. Die Mitglieder nehmen auf eigene Gefahr an dieser Aktivität teil. Der Verein haftet nicht für Personenschäden oder Sachschäden, die durch einen Unfall während der sportlichen Betätigung entstehen, es sei denn, dem Verein wird Fahrlässigkeit nachgewiesen.


11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht. Im Falle einer Streitigkeit über deren Auslegung, Gültigkeit oder Erfüllung und sofern keine gütliche Einigung erzielt werden kann, unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Zuständigkeit der französischen Gerichte am Sitz des Vereins.

Gemäß den Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes über die gütliche Beilegung von Streitigkeiten kann sich das Mitglied kostenlos an einen Verbrauchermediator wenden über: